Kosten
Kosten der Mitgliedschaft in der reformierten Kirche
Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden im Kanton Zürich finanzieren sich über:
  • Freiwillige Spenden (meist zweckgebunden)
  • Freiwillige Schenkungen (meist zweckgebunden)
  • Kirchensteuer

Die Kirchensteuer richtet sich nach der Finanzkraft der Mitglieder.
Personen mit kleinerem Einkommen bezahlen also weniger als gut Verdienende.
Die Kirchensteuer wird mit den übrigen Gemeindesteuern bezahlt.
Die Höhe des Steuerfusses bestimmt die Kirchgemeinde-Versammlung jeder Gemeinde selbst.

Beispiel Gemeinde Wädenswil
Steuerfuss Evangelisch-reformierte Kirche 2018: 10%
Wädenswil      Verheiratete      Grundtarif     
Steuerbares* Einkommen      2 Personen      1 Person (Ledige usw.)     
CHF  25'000 CHF   32.10 CHF   65.50
CHF  50'000 CHF  154.40 CHF  219.80
CHF  75'000 CHF  322.85 CHF  425.70
CHF 100'000 CHF  513.00 CHF  653.60
CHF 125'000 CHF  724.60 CHF  903.50
CHF 150'000 CHF  949.60 CHF 1'176.60

* Auch das Vermögen unterliegt einer kleinen Besteuerung.
Dies wurde bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.


Mit dem » Steuerrechner des Kantonalen Steueramts können Sie die Kosten des Reformiert-Werdens genau berechnen.

Autor: Fabio Reichelt    Bereitgestellt: 04.04.2018
aktualisiert mit kirchenweb.ch